Aktenzeichen 9 ZB 20.2909

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VGH München: Entscheidung vom 23.03.2021

Verwaltungsgerichte, Beseitigungsanordnung, Ermessenserwägungen, Landwirtschaftlicher Betrieb, Anderes Bauvorhaben, Nachschieben von Gründen, Außenbereich, Ermessensausübung, Kostenentscheidung, Privilegierter Betrieb, Ernstliche Zweifel, Privilegierung, Öffentliche Belange, Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb, Landwirtschaftliche Maschine, Rechtswidriger Verwaltungsakt, Zulassungsverfahren, Unanfechtbarkeit, Zweckbestimmung, Rechtsmittelführer

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