Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch; Anspruchsidentität bei einer zunächst auf einen Werkvertrag gestützten Klage und späterem Vortrag zur Einziehungsermächtigung nach zuvor erfolgter Abtretung
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