Aktenzeichen VIII ZR 74/10

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RCNJES6HS5TP58DES2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.02.2011

Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund; rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Verpflichtung des Vermieters zur Erteilung der Untermieterlaubnis; Bezugnahme auf früheres Kündigungsschreiben

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