Aktenzeichen AN 9 K 22.00770

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJE3Z22HVG52VLJW

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VG Ansbach: Urteil vom 26.09.2022

Nachbarklage, Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme

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