Aktenzeichen S 38 KA 351/19

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SG München: Urteil vom 25.11.2020

Leistungen, Bescheid, Arzt, Versorgung, Vertragsarzt, Verwaltungsakt, Genehmigung, Leistungserbringung, Pflichtverletzung, Psychotherapie, Versorgungsauftrag, Abrechnung, Vertrauensschutz, Ermessen, Kosten des Verfahrens, Eintritt der Rechtskraft, schwere Verfehlung

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