Aktenzeichen 9 B 55/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:120617B9B55.16.0
RCN:
RCNJDQA8S8PAWDTQEC

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 12.06.2017

Berücksichtigungsfähigkeit von Einwendungen im Wege der Nachsicht nach § 134 Abs. 2 FlurbG

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