Aktenzeichen VIa ZR 1119/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:100723UVIAZR1119.22.0
RCN:
RCNJDLTSNTF6AEJ88E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2023

Haftung des Motorherstellers wegen Schutzgesetzverletzung in einem sog. Dieselfall: Sonderpflicht des Fahrzeugherstellers zur Ausgabe einer mit den gesetzlichen Vorgaben konvergierenden Übereinstimmungsbescheinigung; Motorhersteller als Gehilfe des Fahrzeugherstellers; Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers für ein Verschulden des Fahrzeugherstellers

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