Aktenzeichen XII ZB 205/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.08.2014

Hauptsacheerledigung im Betreuungsverfahren: Antrag einer beschwerdeführenden Betreuungsbehörde auf Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte durch eine erstinstanzlich erfolgten Betreuerauswahl

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