(Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeit - Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 richtet sich nach der Anzahl der erteilten Prüfaufträge unabhängig von der Zahl der in die Prüfung einzubeziehenden Abrechnungen - Vermutung der Abrechnungsminderung als Zweck des Prüfantrags der Krankenkasse widerlegbar)
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