Aktenzeichen 2 BvR 244/24

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240417.2bvr024424
RCN:
RCNJCTLH3M4XLLG2A3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.04.2024

Nichtannahmebeschluss: Art 6 Abs 1 GG schützt auch die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einer "Patchwork-Familie" - zur Berücksichtigung des Familienschutzes in ausländerrechtlichen Angelegenheiten - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

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