Aktenzeichen IV ZR 203/09

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RCNJCN5QA5FTH5H2CZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2011

Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende Ermittlungsermächtigung und Schweigepflichtentbindung gewonnenen Kenntnis des Versicherers über vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss verschwiegene Vorerkrankungen

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