(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - Störung anderer Teilnehmer auf Veranstaltungen - keine Berücksichtigung von Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit - Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80 - Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - Verfassungsrecht - indiziengestützte Typisierung - Zulässigkeit von strengeren zweckbestimmten Anforderungen in Generalklausel sozialgerichtliches Verfahren - keine Umgehung von § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG)
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