Aktenzeichen Au 5 K 14.20

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RCN:
RCNJB8AGUFGC7HD5PK

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Urteil vom 29.01.2015

Verpflichtungsklage, Tekturgenehmigung, Einzelbaudenkmal, Beeinträchtigung Denkmaleigenschaft, Ermessen, Erhaltungsinteresse, Baugenehmigungsbescheid, Erweiterungsbau

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