Aktenzeichen 2 StR 194/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:240919B2STR194.19.0
RCN:
RCNJAKQA3QMERWTXGC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.09.2019

Geltung der 3-Wochen- Frist bei Unterbrechung der Verhandlung nach dem 9. Hauptverhandlungstag wegen Erkrankung des beisitzenden Richters

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