Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.12.2020
Nichtannahmebeschluss: Eingriff in Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess nicht hinreichend substantiiert dargelegt - mangelnde Auseinandersetzung mit einfachrechtlicher Lage
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