Aktenzeichen 2 BvR 2954/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150512.2bvr295410
RCN:
RCNJ9YWKDL8Y68DRNX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2015

Nichtannahmebeschluss: Vollstreckung einer durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verhängten Freiheitsstrafe von 28 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland - Kompetenzübertragung auf den IStGHJ und Vollstreckungshilfe für Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - zudem auch im vorliegenden Fall keine Verletzung von Grundrechten eines vom IStGHJ Verurteilen durch Strafvollstreckung

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