Aktenzeichen 3 StR 197/11

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RCN:
RCNJ9PZTARVRFG2RM8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.07.2011

Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten

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