Aktenzeichen Au 5 K 21.1001

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RCNJ9PWAXXAVVHWYZ5

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VG Augsburg: Urteil vom 10.09.2021

Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus, Abgrenzung Innenbereich, Außenbereich, Hineinragen des Außenbereichs in den Innenbereich, Keine Baulücke, Beeinträchtigung öffentlicher Belange

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