Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 20/12

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RCN:
RCNJ9MLFV68Y5WXGHN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.06.2012

Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache: Verspäteter Aufruf der Sache als Verfahrensfehler

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