Aktenzeichen 8 C 21/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:251120U8C21.19.0
RCN:
RCNJ9JRYKJEAZ396YR

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 25.11.2020

Härteausgleich zwischen kreisangehörigen Gemeinden für Aufwendungen im Zusammenhang mit übertragenen Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

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