Aktenzeichen M 10 S 19.6037, M 10 K 19.6036

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJ6DXJ2YT3MKM2XD

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VG München: Entscheidung vom 17.01.2020

Rechtmäßige Verpflichtung zur Vorsprache bei der Auslandsvertretung und Androhung der ggf. zwangsweisen Vorführung

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