Aktenzeichen 2 AZR 509/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:220916.U.2AZR509.15.0
RCN:
RCNJ5TAXEQNAA6V7AC

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22.09.2016

Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit - AGB-Kontrolle - Transparenzgebot

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