Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: keine Verletzung eigener Rechte des Antragstellers bei unterlassener Anhörung der Gegenseite im zivilprozessualen eV-Verfahren (§§ 936, 922 Abs 3 ZPO) - Subsidiarität einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde bei offenem fachgerichtlichem Hauptsacherechtsweg
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