Aktenzeichen IX ZB 52/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:210923BIXZB52.22.0
RCN:
RCNJ5CSQZVVCQVBT5B

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2023

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde nach Ablehnung der sofortigen Beschwerde durch das Beschwerdegericht

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