Aktenzeichen I ZR 236/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:280116BIZR236.14.0
RCN:
RCNJ58LZ5TD8RK9CT5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.01.2016

Unionsrechtlicher Streitgegenstandsbegriff: Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei Geltendmachung vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche in verschiedenen Mitgliedstaaten

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