Aktenzeichen L 20 VG 26/15

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RCN:
RCNJ4VZZQTYV9QC4P9

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LSG München: Urteil vom 09.11.2017

Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz wegen Abschlusses eines Adhäsionsvergleichs

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