Aktenzeichen 4 AZR 370/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR370.17.0
RCN:
RCNJ4DG5AQ4LCHZRCK

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 11.07.2018

Vertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung - Anwendbarkeit eines Haustarifvertrags - Anspruch auf Jahressonderzahlung

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