Aktenzeichen 33 W (pat) 9/12

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RCNJ3LK9L5UZFANFTR

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.06.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "IFT engineers (Wort-Bild-Marke)/ift ROSENHEIM (Wort-Bild-Marke)" – Einrede der Nichtbenutzung – Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft – klangliche und bildliche Verwechslungsgefahr

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