Aktenzeichen III ZR 71/12

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RCNJ3G3YZ5TYYM3BSK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2012

Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses: Sorgfaltsmaßstab für den Anschlussinhaber hinsichtlich nicht gebilligter Anschlussnutzung; Hinweispflicht des Telekommunikationsanbieters bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten mit Kostenexplosion; Mitverschulden des Anschlussinhabers nach Kenntniserlangung vom Anschlussmissbrauch

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