Aktenzeichen IX ZR 132/08

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RCN:
RCNHZ42ZHRQ99SHW8N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.09.2010

Haftung des Rechtsanwalts/Steuerberaters: Mitverschulden des Auftraggebers an einem durch einen Beratungsfehler verursachten Schaden

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