Aktenzeichen 22 ZB 21.2317

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VGH München: Entscheidung vom 23.03.2022

immissionsschutzrechtlicher Änderungsbescheid betreffend eine Windkraftanlage, Abschaltzeiten bzw. -bedingungen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für den Rotmilan, Berufungszulassungsantrag der Anlagenbetreiberin nach erstinstanzlich teilweise erfolgreicher Klage der Standortgemeinde, keine dem bayerischen Windenergie-Erlass 2016 entsprechenden artenschutzfachlichen Untersuchungen

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