Aktenzeichen B 6 KA 25/18 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:120220UB6KA2518R0
RCN:
RCNHY5HDAQ4J44TTMD

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Bundessozialgericht: Urteil vom 12.02.2020

Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - Regelung zur Selbsterbringung von Leistungen des Allgemeinlabors - keine Verletzung des vertragsärztlichen Status der Laborärzte

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