Aktenzeichen 1 BvR 3071/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120417.1bvr307110
RCN:
RCNHXPZUCWPLZHFDJ6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.04.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess - hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar - uneinheitliche obergerichtliche Rspr - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

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