Afghanistan, Aufstockungsklage, ehemaliger einfacher Polizist/Soldat, Klage im hiesigen Einzelfall nicht erfolgreich, da Tätigkeit bereits 2019 freiwillig aufgegeben, bis zur Ausreise nach Machtübernahme durch die Taliban keinerlei Verfolgungsmaßnahmen gegenüber dem Kläger sowe bis heute keine Nachsuche o.ä. bei der in Afghanistan verbliebenen Familie, Hazara, keine Gruppenverfolgung mangels Verfolgungsdichte, keine beachtliche Verfolgungsgefahr nach Rückkehr aus dem westlichen Ausland, Verwestlichung, hier nicht gegeben
Öffnen