Aktenzeichen 4 U 250/22

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RCNHWZ22RUAVC2G8LQ

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OLG Bamberg: Urteil vom 15.05.2023

Schadensersatz, Berichterstattung, Fahrzeug, Berufung, Marke, Halter, Software, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Berechnung, Nutzungsersatz, Kenntnis, Betroffenheit, Zinsen, Zug um Zug, kein Anspruch

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