Aktenzeichen 3 U 3524/22

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RCNHWD28RLPTAN5TAV

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OLG Nürnberg: Urteil vom 09.05.2023

Berufung, Auswahlentscheidung, Abmahnkosten, Abmahnung, Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Wettbewerbsrecht, Vertragsstrafe, Kostenerstattungsanspruch, Gesellschaft, Mitbewerber, Erinnerung, Erstattung, Haftung, Erstattung von Abmahnkosten, wettbewerbsrechtliche Abmahnung, Kosten des Rechtsstreits

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