Aktenzeichen Au 4 S 17.50540

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RCN:
RCNHW392ZJLUQAZMEP

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VG Augsburg: Entscheidung vom 03.01.2018

Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich einer Abschiebungsandrohung im Dublin-Verfahren wegen Zuständigkeit Rumäniens aufgrund früherer dortiger Asylantragstellung

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