Aktenzeichen 2 B 7/14

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RCNHVHBK3HYB8HJZPB

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.07.2014

Objektiver Empfängerhorizont potentieller Bewerber für Auslegung des Anforderungsprofils einer Stellenausschreibung maßgeblich

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