Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons bzw einer insoweit begangenen Fundunterschlagung trotz lediglich sehr schwacher tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat und einer Täterschaft des Beschwerdeführers - Vernehmung des Beschuldigten als milderes Mittel
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