Aktenzeichen 2 BvR 45/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110224.2bvr004511
RCN:
RCNHUUX4JGRTE2UZ9Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2011

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer wegen Verletzung von Art 103 Abs 1 GG erhobenen Verfassungsbeschwerde aufgrund Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 33a, 311a StPO

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