Widerruf der Zulassungen zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und Alphabetisierungskursen, Besorgnis der Befangenheit, Fehlende Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Kursträgers, Berücksichtigungsfähigkeit bereits abgemahnter Verfehlungen, Durchführung eines „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ ohne gesonderte Zulassung, Verstöße gegen die Abrechnungsrichtlinie, Unrichtige Unterschriftslisten, Abbruch eines Alphabetisierungskurses wegen fehlender Qualifikation der Lehrkraft, Anhalten der Kursteilnehmer zum Aufräumen während der Kurszeit
Öffnen