Aktenzeichen Au 9 K 22.30073

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RCNHU3PKKRZ6C6UMJV

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VG Augsburg: Urteil vom 07.03.2022

Nigeria, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in Italien, keine Wiederaufgreifensgründe geltend gemacht, Abschiebungsverbote (verneint)

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