Aktenzeichen II B 151/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 04.05.2011

Festsetzung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand wegen deren Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft - Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten

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