Markenbeschwerdeverfahren – "PURATEX/PURATOS" – zur rechtserhaltenden Benutzung – für Einzelprodukte wurden andere Marken eingesetzt - Verwendung der Widerspruchsmarke nur als Unternehmenskennzeichen – Widerspruchsmarke muss auch als Kennzeichnung der Waren verstanden werden – schutzunfähiger übereinstimmender Markenbestandteil - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
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