Aktenzeichen VII R 60/10

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RCNHTV6ATSHE8HEH4M

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.10.2011

Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über Freizonengrenze verbrachte zollamtlich unbehandelt gebliebene Waren

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