Aktenzeichen 4 StR 238/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:300719B4STR238.19.0
RCN:
RCNHRSBRDNDZEHDMZG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.07.2019

Schwere räuberische Erpressung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Waffeneigenschaft einer geladenen Schreckschusspistole

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