Aktenzeichen 5 StR 174/12

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RCNHRQ6VYP7YSPEMAU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.05.2012

Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit bei Vorwegnahme des Beweisergebnisses; eigene Sachkunde des Gerichts bei paranoider Persönlichkeitsstörung des Zeugen

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