Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1, Abs 2 GG
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