Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2014
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung im Anhörungsrügeverfahren (§ 33a StPO) - Zum Umfang der Gewährung von Akteneinsicht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
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