Aktenzeichen VI ZB 38/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.11.2015

Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht eines Beschwerdegerichts bei Zweifeln an der Glaubhaftmachung rechtzeitiger Absendung der Berufungsschrift durch anwaltliche Versicherung

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